Behandlungspflege

Unter Behandlungspflege versteht man die „medizinisch notwendigen Maßnahmen zur Unterstützung der ärztlichen Therapie“. Das kann z.B. die Eingabe von Medikamenten oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, aber auch eine ausgedehnte Wundversorgung sein.

Sofern diese Leistungen durch einen Pflegedienst erbracht werden und sie dem Ziel der Sicherung der ärztlichen Behandlung dienen, übernimmt die Krankenkasse die dadurch entstehenden Kosten. Sie benötigen lediglich eine Verordnung des behandelnden Arztes, eine Pflegeeinstufung ist hierfür nicht erforderlich.

Wir arbeiten im Falle einer Behandlungspflege eng mit dem behandelnden Arzt zusammen, um eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.