Ambulante Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege ist keine Erfindung unserer Zeit, ihre Institutionalisierung hat sie nicht erst in den letzten Jahrzehnten gefunden. Von der Institution Gemeindekrankenpflege kann seit Vinzenz von Paul gesprochen werden (um 1650). Auf evangelischer Seite beginnt sie mit Theodor Fliedner um 1850. In der Folgezeit haben auch andere kirchliche und überkonfessionelle Schwesternverbände nach diesen Vorbildern häusliche Krankenpflegeeinrichtungen organisiert. Als Träger fungierten die jeweiligen Kirchengemeinden, mitunter auch Stiftungen oder Vereine, selten Kommunen. Betreuung und Pflege Kranker wurde überwiegend als Pflicht christlicher Nächstenliebe verstanden.

Mehr als nur Pflegedienst

Die Aufgaben der Gemeindeschwestern umfasste neben der Pflegearbeit und der Ausführung ärztlicher Verordnungen, die teilweise Versorgung des Haushaltes des Kranken, Kinderbetreuung und Jugendarbeit, bis zur Mitarbeit im kirchlichen Aufgabenbereich und in der Seelsorge.

Neuaufbau des Berufsbildes Gemeindekrankenpflege

In den 1960er Jahren wurde eine kritische Entwicklung in der Gemeindekrankenpflege immer deutlicher. Ursachen waren auf der einen Seite der Nachwuchsmangel in den kirchlichen Schwesternschaften. Fast 40% der Gemeindekrankenschwestern waren im Jahr 1966 über 60 Jahre alt, jüngere Schwestern waren nicht bereit, das von ihren Vorgängerinnen geprägte Arbeitsfeld zu übernehmen. Dazu kam die mangelnde Attraktivität des Pflegeberufes durch das Fehlen klarer Arbeitszeitenregelungen, Vergütungsrichtlinien usw. Auf der anderen Seite ging die Tendenz der Behandlung insgesamt in Richtung Krankenhaus, verbunden mit dem Anreiz, neue medizintechnische Errungenschaften auszunutzen.

Die Überzeugung, dass Gemeindekrankenpflege neu aufgebaut werden muss, entstand auch unter dem Druck der Kostenentwicklung im Krankenhausbereich, der zunehmenden Schließung ländlicher Krankenhäuser und der Abnahme der Nachbarschaftshilfe durch die sich wandelnden Gesellschaftsstrukturen.

Die Diakonie- und Caritasverbände sahen sich außerstande, diese Entwicklung durch ihre Angebote alleine aufzuhalten. 1967 wurde in Anlehnung an amerikanische und holländische Vorbilder ein Modellentwurf zu Umformung der Gemeindekrankenpflege unter der Bezeichnung „Sozialstation“ geschaffen.

Neuorganisation der Pflegedienste

In Worms konnte im Oktober des Jahres 1970, mit Hilfe des Diözesan-Caritasverbandes Mainz, die erste Sozialstation für ambulante Pflegedienste in der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden. Die ambulante Versorgung der Bevölkerung wurde damit als staatliche Aufgabe festgeschrieben, andere Bundesländer schufen bald ähnliche Einrichtungen. Die vielfältigen Aufgaben der Gemeindekrankenschwester wurden parallel zur Einrichtung der Sozialstationen aufgegliedert und in eine Reihe von pflegerisch-sozialen Diensten umgeformt.

Flächendeckende Versorgung

Im nächsten Schritt ergaben sich Überlegungen zur Aufteilung der geographischen Gebiete. Ambulante, sozialpflegerische und krankenpflegerische Gemeindedienste mussten gebündelt werden, um eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Sozialstationen mit unterschiedlichen organisatorischen Grundformen unter kirchlicher, kommunaler und freier Trägerschaft entstanden. Daraus resultierten Unterschiede in der Gewichtung des neu geschaffenen Aufgabenbereiches, ebenso aus der Zusammensetzung der Mitarbeiter, dem Engagement des Vorstandes und der Bevölkerungsstruktur im Einzugsgebiet.

Verankerung durch den Gesetzgeber

Die Einrichtungen wurden als Leistungsträger im Gesundheitswesen von den Krankenkassen und Sozialversicherungen anerkannt. Heute werden Sozialstationen in der Bevölkerung als Beratungs- und Hilfestellen gerne genutzt. Sie stellen für Krankenpflegepersonal attraktive Arbeitsplätze dar, die einem gewandelten Berufsverständnis entgegenkommen.

Mit der Einführung der Pflegeversicherung am 01.01.1995 tat sich ein neuer Zweig der Krankenpflege auf. So konnte man nun als examinierte Krankenschwester oder Altenpflegerin einen privaten Pflegedienst eröffnen.

Die Diakoniestation Linkenheim-Hochstetten besteht seit dem 01.01.1985 unter der Trägerschaft des Diakonievereins Linkenheim-Hochstetten e.V.