Verhinderungspflege

Sie sind seit mindestens 6 Monaten private Pflegeperson und sind wegen Urlaub oder Krankheit verhindert, die Pflege durchzuführen? Oder Sie möchten einfach einmal ein Freizeitangebot zu einer Zeit nutzen, in der Sie sonst pflegen?
Sie möchten sich für einen bestimmten Zeitraum entlasten?

Dann hat der Pflegebedürftige die Möglichkeit, das Budget der Verhinderungspflege zu nutzen, um seine Versorgung aufrechtzuerhalten. Wir bieten Ihnen diese pflegerische Versorgung, aber auch stundenweise Betreuung. Sprechen Sie uns an.

Das Budget für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 beträgt 1.612 € im Kalenderjahr. Auf Antrag bei der Pflegekasse kann die Hälfte des Anspruches auf Kurzzeitpflege (806 €) hinzugefügt werden. Der Jahresanspruch beträgt dann 2.418 €.

Die Verhinderungspflege wird für die Dauer von längstens 4 Wochen (28 Tagen) im Kalenderjahr von der Pflegekasse finanziert.

Bei Einzeleinsätzen, die weniger als 8 Stunden an einem Tag dauern, gilt die 28–Tage-Grenze nicht.

Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise in Anspruch genommen, bleibt der Anspruch auf Pflegegeld bestehen.

Wenn Sachleistung bezogen wird, bleibt der Anspruch auf Sachleistung bestehen.