Wiederaufnahme des Kita-Betriebs unter Pandemiebedingungen

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 11. Februar 2021 mitgeteilt, dass vom 22. Februar an zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Kindertageseinrichtungen zurückgekehrt werden kann.

Die Notbetreuung wird daher ab diesem Zeitpunkt auch eingestellt.

Grundsätzlich gelten dann wieder die gleichen Regeln für den Betrieb, die vor der Schließung der Einrichtungen maßgeblich waren. Es wird wieder ein Essensangebot geben und pädagogische Angebote, wie z.B. Sport, in allen Einrichtungen. Allerdings achten wir auch weiterhin auf einen gruppengetrennten Tagesablauf.

Alle Schutzhinweise von Landesgesundheitsamt, Kommunalverband für Jugend und Soziales und der Unfallkasse Baden-Württemberg finden Sie auf www.km-bw.de.

Der Gemeinderat entscheidet am 5. März in öffentlicher Sitzung ob die für Februar nicht eingezogenen Beiträge erstattet werden. Betrachtet wird hierbei der Zeitraum vom 01. bis 22. Februar sowie die Tage der vorzeitigen Einrichtungsschließungen im Dezember 2020.

Für Rückfragen stehen Ihnen die jeweiligen Einrichtungsleitungen gerne unter den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung.

Sollten sich weitere Änderungen ergeben, werden wir Sie darüber umgehend informieren.

Zurück