Pflegeberatungsbesuch

Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, weil die Pflege privat organisiert ist, muss in bestimmten Abständen nachweisen, dass die Pflege gesichert ist:

bei Pflegegrad 1, 2 und 3 alle sechs Monate bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate.

Unser Besuch dient der Beratung von Pflegebedürftigen und deren Pflegepersonen bezogen auf Pflegehandlungen, Pflegehilfsmittel und alle Fragen, die im Rahmen einer Pflege aufkommen können.

Wir sehen uns als begleitende Ansprechpartner, nicht nur bei den Besuchen, sondern auch bei allen Fragen, die außerhalb des turnusmäßigen Besuches auftauchen.

Unsere Mitarbeiterin Judith Hofmann ist qualifizierte Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI und § 45 SGB XI.