Umgang mit Wohnungsschlüsseln
Wir möchten Sie bitten, uns für Notfälle die notwendigen Schlüssel für die Wohnung des Pflegebedürftigen zu überlassen. Nicht nur, weil der Zugang manchmal, z. B. wegen Schwerhörigkeit oder Gehbehinderung, schwierig ist, sondern vor allem aus Gründen der Sicherheit. Die Person könnte etwa gestürzt sein, wegen eines Schlaganfalls oder einer akuten Unterzuckerung nicht in der Lage sein, zu öffnen, oder einfach vor der Wahrnehmung eines Termins vergessen haben den Einsatz abzusagen.
In einem solchen Fall wären wir nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten verpflichtet, uns mit Polizei und Schlüsseldienst Zugang zu verschaffen, um nach dem Rechten zu sehen. Alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung. Eine aufwändige und für alle Beteiligten unangenehme Situation.
Alle Schlüssel werden von uns anonym gekennzeichnet und in einem speziellen Tresor in unserer Station verwahrt. Sie erhalten für alle uns überlassenen Schlüssel eine Quittung. Und selbstverständlich kündigen wir uns immer durch Klingeln an, bevor wir aufschließen.